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Qualitätsmanagementberatung nach DIN EN ISO 9001:2008
Mit einerm zertifizierten QM-System wird erreicht und bescheinigt, dass im Unternehmen alle organisatorischen Abläufe so strukturiert und festgelegt sind, dass wenig Reibungsverluste entstehen, dass keine Fehler gemacht werden, ressourcenschonend vorgegangen wird und dass alle Aktivitäten des Hauses einen engen Kundenbezug haben.
Die ISO fordert die Einhaltung von Grundsätzen wie Mitarbeiterorientierung, Prozesstrukturen, Fehlermanagement, Führungsstärke und fördert Entscheidungen auf der Basis konkreter Daten und Kennzahlen.
Insofern ist ein zertifiziertes QM-System ein Instrument mit großer Außenwirkung und sichert nachhaltig
- Kundenorientierung
- Bessere Qualität zu niedrigeren Kosten.
- Systematisches Einübung von Qualitätsdenken bei allen Mitarbeitern
- Transparente betriebliche Abläufe
- Konstruktiver Umgang mit Fehlern
- Systematische Erschließung von Verbesserungspotential nach innen
- Optimierter Informationsfluss
Qualitätsmanagementberatung nach SGB III (AZWV)
Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden im Rahmen der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung -Weiterbildung - AZWV die Bedingungen für Bildungsträger, die von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen durchführen, verändert.
Die o.g. Verordnung betrifft alle Weiterbildungsträger, die Arbeitslose nach §§85 und 86 SGB III weiterbilden wollen. Bei diesen Weiterbildungsmaßnahmen übernimmt die Arbeitsagentur oder Jobcenter die Kosten der Bildungsmaßnahme.
Ohne eine Zulassung nach AZWV darf ein Bildungsträger keine von der Arbeitsagentur geförderten Weiterbildung durchführen.
Die gesetzlichen Regelungen erfordern von den Bildungsträgern Strukturen, die in der Regel über den normalen Betrieb hinausgehen. Von herausragender Bedeutung ist das Erfordernis, dass der Bildungsträger ein System zur Sicherung der Qualität in seinem Unternehmen nachweisen muss.
Wir können Ihnen eine der Unternehmensgröße angemessene (Umsetzungs-) Beratung bieten. Wir stehen in gutem Kontakt mit verschiedenen Fachkundigen Stellen.
Bestandteile unserer Leistungen sind im Wesentlichen:
- Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Handbuches zur Sicherung der Qualität. Vorbereitung für das Zulassungsverfahren der Fachkundigen Stelle mittels Unterstützung bei Ihrem internen Audit
- Umfang der Unterstützung: ca. 2 bis 4 Vor-Ort-Termine
Nach der Zulassung als zertifizierter Bildungsträger nach AZWV können auch die Bildungsmaßnahmen bei der Fachkundigen Stelle eingereicht werden. Im Regelfall umfasst die o.g. Beratungsleistung auch diesen Teil. Die einzureichenden Unterlagen bestehen aus
- Maßnahmenspezifikation für §9 AZWV
- Detaillierte Kostenaufstellung der Maßnahme unter Einhaltung des BDK
- Erfassungsliste aller einzureichenden Maßnahmen
- Auf Nachfrage: Einzelne Nachweise
Wichtige Kriterien bei der Beurteilung Ihrer Maßnahmen durch die Fachkundige Stelle sind:
- Für die Branche vorgegebener Bundesdurchschnittskostensatz (BDK) es gilt: je größer eine Abweichung, desto genauer die Prüfung
- Teilnehmerzahl
- Schlüssigkeit und Richtigkeit der Kostenkalkulationen
- Angemessene Dauer
- §9 AZWV
Hier noch ein Hinweis zum Thema Neues zur AZWV (derzeitige gesetzliche Entwicklung hinsichtlich der Verpflichtung einer Zertifizierung durch die Fachkundigen Stellen, Stand: August 2011)
Der derzeitige Entwurf des Gesetzes zur verbesserten Wiedereingliederungschancen am Arbeitsmarkt sieht folgendes vor:
- Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen werden wesentliche Bestimmungen der AZWV in das SGB III überführt und damit für alle Träger und in Bezug genommene Maßnahmen auf eine einheitliche Grundlage gestellt (AZVW entfällt)
- Die Zuordnung der bisherigen Instrumente der aktiven Arbeitsförderung nach Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Trägern wird ersetzt durch die Einteilung in Beratung und Vermittlung, Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufswahl und Berufsausbildung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Verbleib in Beschäftigung, Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
- Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung (hier ist nicht die Wiedereingliederung gemeint) können fortan zusätzlich zur bisherigen Vergabe von Aufträgen an Arbeitsmarktdienstleister auch über Gutscheine gefördert werden, bei denen sich der Maßnahmeteilnehmer den Anbieter selbst aussucht (Stärkung des Wettbewerbs)
- Das bisher bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung praktizierte Zertifizierungsverfahren wird weiterentwickelt und hinsichtlich des Prüfaufwands vereinfacht. Die Gültigkeit der Zulassung wird von drei auf fünf Jahre verlängert. Die Überwachungsaudits finden weiterhin jährlich statt.
- Insbesondere bei kleinen Trägern soll der geringere Prüfaufwand bei der Kostenberechnung berücksichtigt werden.
- Die Regierung verfolgt dass Ziel, eine Änderung des Vergaberechts zu erreichen, die es zulässt, im Rahmen der Bewertung von Angeboten insbesondere auch qualitätsbezogene Aspekte, wie etwa nachgewiesene Integrationserfolge eines Anbieters in der Vergangenheit, zu berücksichtigen.
- Das Erfordernis der Trägerzulassung wird zu einem allgemeinen Grundsatz der Arbeitsförderung. Jeder Träger, der Arbeitsmarktdienstleistung erbringen will, soll künftig das Zulassungsverfahren durch Fachkundige Stellen durchlaufen. Betroffen sind Träger mit den Arbeitsmarktdienstleistungen Beratung und Vermittlung (auch private Arbeitsvermittler), Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufswahl und Berufsausbildung, Berufliche Weiterbildung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Verbleib in Beschäftigung, Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Trägerzulassung sorgt für einheitliche Mindeststandards)
- Alle Maßnahmen, die mit Hilfe des neu eingeführten Aktivierung- und Vermittlungsgutschein durchgeführt werden, müssen zugelassen werden. Bislang galt dies nur für Anbieter aus dem Rechtskreis des SGB III. Damit müssen nach Trägerzulassung auch jeweils folgende Maßnahme zugelassen werden: Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufliche Weiterbildung.
- Nach derzeitigem Recht obliegt es allein den Fachkundigen Stellen, die Kostensätze der Maßnahmen zu prüfen und anzuerkennen. Künftig gilt: Bei Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kostensätze über dem BDK liegen, ist eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
- Inkrafttretung: geplant zum 01.04.2012. Übergangsregelung: ab 31.12.2012 müssen alle Anbieter von Arbeitsmarktdienstleisungen zugelassen sein.
Quelle: Bundesspiegel, Gesetzentwurf zur verbesserten Wiedereingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Qualitätsmanagementberatung nach DIN ISO 29990:2010
Eine bestehende Zertifizierung nach AZWV vermindert den Arbeitsaufwand einer angestrebten Zertifizierung nach ISO 29990 und damit auch die Kosten. Gleiches gilt für eine Kombi-Zertifizierung nach beiden Regelwerken. Rufen Sie uns an, damit wir Ihre spezielle Situation einbeziehen können.
Träger der Aus- und Weiterbildung können mit der neuen Norm einen Nachweis gut organisierter Schulungen und zielgerichteter pädagogischer Bildungsarbeit erbringen.
Seit der Veröffentlichung der deutschen Fassung der Norm im Dezember 2010 weisen viele Veröffentlichungen auf diesen kennzeichnenden Charakter der Norm hin. Eine akkreditierte Zertifizierung ist seit Jahresmitte 2011.
Das Managementsystem nach DIN ISO 29990 hat viele Gemeinsamkeiten mit der Norm ISO 9001. Hier steht allerdings der Lernprozess im Mittelpunkt. Der neue internationale Standard ist vorrangig für jede Form der Weiterbildung und der betrieblichen Ausbildung geschrieben. Er kann jedoch auch von staatlichen Schulen angewendet werden.
Die Hauptbestandteile des Regelwerks sind die Lerndienstleistungen und das Management des Lernens
Lerndienstleistungen - Bestimmen des Lernbedarfs - Gestaltung der Lernangebote - Erbringung von Lerndienstleistungen - Überwachen der Umsetzung - Evaluation des Lernens - Evaluation der Lerndienstleistung
Management - Allgemeine Managementanforderungen - Strategie und Unternehmensmanagement - Managementbewertung - Vorbeugende Maßnahmen und Korrekturmaßnahmen - Finanzmanagement und Risikomanagement - Personalmanagement - Kommunikationsmanagement (intern/ extern) - Ressourcenmanagement - Interne Audits - Feedback der Interessenten und Betroffenen
Experten aus der Bildungsförderung erkennen neben den allgemeinen Vorteilen eines Managementsystems (klar definierte und dokumentierte Prozesse, verbesserte Lernumgebung, Ressourcenplanung, interne Selbstprüfungsinstrumente) eine verbesserte Transparenz und Verlässlichkeit für die nachfragenden Teilnehmer.
Als entscheidend für den erwarteten Erfolg der Norm wird die Zusammenführung bisheriger Teilstandards (z.B. PAS 1037) zu einem umfassenden Managementstandard für Bildungseinrichtungen angesehen.
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