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Individuelle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen/ Fahrschulen

Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2008

Art und Umfang der Unterstützung bei der Umsetzung der Forderungen der DIN EN ISO 9001:2008 bestimmen Sie. Das heißt, der Weg zum zertifizierungsfähigen QM-System führt über ein sinnvolles Verhältnis zwischen

Ihrer Eigenleistung,
der Umsetzungsberatung sowie
der operativen Unterstützung

Beispiele für die Inhalte unserer Zusammenarbeit:

Kalenderblatt200

  • Ein Schwerpunkt unserer Leistung ist die Unterstützung bei der Erstellung Ihres individuellen QM-Handbuches.
  • Erfassung aller bestehenden Prozesse mit Einfluss auf die Qualität (Moderation)
  • Zeitplan erstellen, Informationsveranstaltung für Ihre Mitarbeiter durchführen
  • Auditvorbereitung und -durchführung
  • Wahl eines kostengünstigen Zertifizierer

 

Speziell für Bildungsträger:

SGB III und Zulassungsverordnung für Bildungsträger (AZWV)

 

Wir können Ihnen eine der Unternehmensgröße angemessene (Umsetzungs-) Beratung bieten. Wir stehen in gutem Kontakt mit der örtlichen Fachkundigen Stelle.

Bestandteile unserer Leistungen sind im Wesentlichen:

 

  • Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Handbuches zur Sicherung der Qualität
  • Vorbereitung für das Zulassungsverfahren der Fachkundigen Stelle mittels Unterstützung bei Ihrem internen Audit
  • Umfang der Unterstützung: ca. 3 bis 5 Besuche

 

 

 

 

     

SGB III und Zulassungsverordnung für Bildungsträger (AZWV)
Maßnahmenzulassung

Nach der Zulassung als zertifizierter Bildungsträger nach AZWV können auch die Bildungsmaßnahmen bei der Fachkundigen Stelle eingereicht werden. Im Regelfall umfasst die o.g. Beratungsleistung auch diesen Teil. Die einzureichenden Unterlagen bestehen aus

  • Maßnahmenspezifikation für §9 AZWV
  • Detaillierte Kostenaufstellung der Maßnahme unter Einhaltung des BDK
  • Erfassungsliste aller einzureichenden Maßnahmen
  • Auf Nachfrage: Einzelne Nachweise

Wichtige Kriterien bei der Beurteilung Ihrer Maßnahmen durch die Fachkundige Stelle sind:

  • Für die Branche vorgegebener Bundesdurchschnittskostensatz (BDK) es gilt: je größer eine Abweichung, desto genauer die Prüfung
  • Teilnehmerzahl
  • Schlüssigkeit und Richtigkeit der Kostenkalkulationen
  • Angemessene Dauer
  • §9 AZWV

 

 

 

 

 

Fragen?

Weitere Informationen: 0561-9582708/ 0561-5062073

     

E-Mail: info@cloodt.de